Nachdem Sie uns Ihr Anliegen anvertraut haben und uns ein Mandat anbieten, kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir Ihr Mandat annehmen. Es erfolgt durch uns eine umfassende rechtliche Beratung, insbesondere werden wir für Sie verschiedene Strategien entwickeln, welche Ihrer Angelegenheit am besten gerecht werden, hierzu gehört beispielsweise auch die Fragestellung, wie jeweils außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen ist. Den Umfang der Interessenvertretung und somit des Mandates bestimmen letztendlich Sie selbst.