Honorar

Honorar

Die Gebühren für unsere juristische Dienstleistung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Bereich der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung richtet sich unser Honorar nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert und nach Rahmengebühren.

Daneben besteht auch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Sollte eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden, wird gemeinsam mit Ihnen eine solche Vereinbarung formuliert, damit klar der Umfang unserer Tätigkeiten bestimmt werden kann und somit klar ersichtlich ist, welche Tätigkeiten mit der Honorarvereinbarung abgegolten werden sollen. 

Für den Fall, dass im gerichtlichen Verfahren Gebühren für unsere Inanspruchnahme vereinbart werden, welche oberhalb der gesetzlichen Gebühren liegen, ist darauf hinzuweisen, dass die Differenz zwischen der gesetzlichen Gebühr und der von Ihnen geleisteten erhöhten Gebühr von der Gegenseite nicht erstattungsfähig ist.