Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht automatisch die Kosten für unsere Inanspruchnahme.
Dies hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB)
- versicherte Leistungsarten
- möglicher Verstoß gegen Rechtspflichten
Die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge decken einen Rechtsschutzfall erst nach Ablauf einer 3-Monats-Frist nach Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages. Eine umfangreiche bzw. umfassende Auskunft darüber, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Rechtsschutzfall übernimmt, kann erst dann erfolgen, wenn die Angelegenheit dem Anwalt anvertraut wurde und dieser vom zugrunde liegenden Versicherungsvertrag Kenntnis erlangt hat.
Falls Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung noch keine Deckungszusage erhalten haben, sind wir gerne nach Mandatsübernahme bereit, bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage zu tätigen. Gerne übermitteln wir auch unsere Kostennote direkt an Ihre Rechtsschutzversicherung mit der Bitte, diese direkt an uns auszugleichen. Jedoch bitten wir Sie zu bedenken, dass Sie und nicht Ihre Rechtsschutzversicherung als Auftraggeber, der Kostenschuldner für die Kosten unserer Inanspruchnahme sind.
Die Deckungsanfrage und die direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung erbringen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen gerne für Sie kostenfrei. Mit Mandatserteilung ist jedoch keine Beauftragung zur Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung verbunden. Hierfür wäre eine erneute, kostenpflichtige Mandatserteilung erforderlich, welche wir gerne für Sie wahrnehmen. Grundsätzlich erstattet die Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG.
Die konkrete Einstandspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung lässt sich jedoch erst nach einem ersten Beratungsgespräch ermitteln, da grundsätzlich nicht alle Bereiche von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden und zudem die Einstandspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung vom vorhandenen Rechtsschutzversicherungsvertrag abhängig ist.
Auch ist zu bedenken, dass vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen eine vereinbarte Selbstbeteiligung zugrunde liegt. Diese liegt im Regelfall zwischen 100,00 und 250,00 EUR. Bis zur Höhe dieser Selbstbeteiligung übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere Inanspruchnahme nicht.