Wissenswertes

Wissenswertes

Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht automatisch die Kosten für unsere Inanspruchnahme. 

Dies hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab: 

- allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB)

- versicherte Leistungsarten

- möglicher Verstoß gegen Rechtspflichten 

Die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge decken einen Rechtsschutzfall erst nach Ablauf einer 3-Monats-Frist nach Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages. Eine umfangreiche bzw. umfassende Auskunft darüber, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Rechtsschutzfall übernimmt, kann erst dann erfolgen, wenn die Angelegenheit dem Anwalt anvertraut wurde und dieser vom zugrunde liegenden Versicherungsvertrag Kenntnis erlangt hat. 

Falls Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung noch keine Deckungszusage erhalten haben, sind wir gerne nach Mandatsübernahme bereit, bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage zu tätigen. Gerne übermitteln wir auch unsere Kostennote direkt an Ihre Rechtsschutzversicherung mit der Bitte, diese direkt an uns auszugleichen. Jedoch bitten wir Sie zu bedenken, dass Sie und nicht Ihre Rechtsschutzversicherung als Auftraggeber, der Kostenschuldner für die Kosten unserer Inanspruchnahme sind. 

Die Deckungsanfrage und die direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung erbringen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen gerne für Sie kostenfrei. Mit Mandatserteilung ist jedoch keine Beauftragung zur Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung verbunden. Hierfür wäre eine erneute, kostenpflichtige Mandatserteilung erforderlich, welche wir gerne für Sie wahrnehmen. Grundsätzlich erstattet die Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG.

Die konkrete Einstandspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung lässt sich jedoch erst nach einem ersten Beratungsgespräch ermitteln, da grundsätzlich nicht alle Bereiche von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden und zudem die Einstandspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung vom vorhandenen Rechtsschutzversicherungsvertrag abhängig ist. 

Auch ist zu bedenken, dass vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen eine vereinbarte Selbstbeteiligung zugrunde liegt. Diese liegt im Regelfall zwischen 100,00 und 250,00 EUR. Bis zur Höhe dieser Selbstbeteiligung übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere Inanspruchnahme nicht.

Die Gebühren für unsere juristische Dienstleistung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Bereich der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung richtet sich unser Honorar nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert und nach Rahmengebühren.

Daneben besteht auch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Sollte eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden, wird gemeinsam mit Ihnen eine solche Vereinbarung formuliert, damit klar der Umfang unserer Tätigkeiten bestimmt werden kann und somit klar ersichtlich ist, welche Tätigkeiten mit der Honorarvereinbarung abgegolten werden sollen. 

Für den Fall, dass im gerichtlichen Verfahren Gebühren für unsere Inanspruchnahme vereinbart werden, welche oberhalb der gesetzlichen Gebühren liegen, ist darauf hinzuweisen, dass die Differenz zwischen der gesetzlichen Gebühr und der von Ihnen geleisteten erhöhten Gebühr von der Gegenseite nicht erstattungsfähig ist. 

Bezüglich des uns anvertrauten Sachverhalts sind wir gegenüber unbeteiligten Dritten zum Stillschweigen verpflichtet. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Informationen und Daten, die wir von Ihnen zur Beurteilung Ihrer Angelegenheit erhalten haben. 

Über Rechtsmittelfristen werden wir Sie rechtzeitig in Kenntnis setzen. Die Anfechtung sowohl gerichtlicher als auch behördlicher Entscheidungen ist regelmäßig an solche Fristen gebunden. Ein Rechtsmittel wird letztendlich nur dann eingelegt, wenn vorher ein gemeinsames Beratungsgespräch über die Erfolgsaussichten stattgefunden hat.

Über den gegenwärtigen Stand Ihrer Angelegenheit werden Sie durch uns regelmäßig in Kenntnis gesetzt. Mitteilungen des Gerichts, den von uns gefertigten Schriftverkehr, sowie Schreiben der Gegenseite etc. erhalten Sie durch uns via e-Mail, Telefax oder auf dem herkömmlichen Postweg. Sofern die Kommunikation per e-Mail verschlüsselt erfolgt, können Sie bei uns jederzeit ein Passwort hinterlegen, andernfalls werden wir Ihnen das Passwort vergeben und mitteilen. 

Die erfolgreiche Bearbeitung eines Mandats hängt unmittelbar mit einer guten Vorbereitung durch unsere Mandanten zusammen. Aus diesem Grund ist es sachdienlich, dass Sie uns rechtzeitig und vollständig über sämtliche Umstände Ihrer Angelegenheit unterrichten. Hierzu gehört auch, dass Sie uns alle wichtigen Schriftstücke im Original zur Verfügung stellen. 

Nachdem Sie uns Ihr Anliegen anvertraut haben und uns ein Mandat anbieten, kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir Ihr Mandat annehmen. Es erfolgt durch uns eine umfassende rechtliche Beratung, insbesondere werden wir für Sie verschiedene Strategien entwickeln, welche Ihrer Angelegenheit am besten gerecht werden, hierzu gehört beispielsweise auch die Fragestellung, wie jeweils außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen ist. Den Umfang der Interessenvertretung und somit des Mandates bestimmen letztendlich Sie selbst. 

Unsere Kanzlei können Sie telefonisch zwischen 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, sowie 13:30 Uhr - 17:30 Uhr unter der Telefonnummer 07131/10044 bzw. 07131/155030 erreichen. Zur Kontaktaufnahme stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sie Ihren Anwalt nicht immer sofort telefonisch erreichen können. In vielen Fällen können unsere Mitarbeiterinnen jedoch Ihr Anliegen bereits aufnehmen und Ihr Anwalt wird sich selbstverständlich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.